Die Bedingungen, die an einen Wechsel der Kfz-Versicherungen gebunden sind, machen es oft schwer den Versicherer zu wechseln. Dennoch gilt: Wer einen günstigeren Anbieter findet, darf wechseln. Dabei sollten jedoch ein paar Punkte beachtet werden.
Die wichtigste Regel ist, sich an die Kündigungsfrist zu halten. In der Regel endet die Kfz-Versicherung jährlich zum 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt meisten vier Wochen, d.h. eine Kündigung muss bis spätestens 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Nur dann ist die Kündigung gültig. Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden, aber das Schreiben sollte unbedingt die Versicherungsnummer sowie das Kennzeichen des versicherten Fahrzeuges beinhalten.
Kündigung nach Beitragserhöhung
Wer aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen möchte, muss nicht auf die Kündigungsfrist am Jahresende warten. Hier gilt das Sonderkündigungsrecht. Das greift übrigens auch dann, wenn die Vertragsbedingungen geändert werden. In einem solchen Fall muss schnell gehandelt werden. Vier Wochen nach Bekanntgabe der jeweiligen Änderungen, verfällt das Sonderkündigungsrecht.
Wenn es zu einem Schadensfall kommt, haben sowohl der Versicherte als auch der Versicherer das Recht die Police außerordentlich zu kündigen. Doch auch in diesem Fall muss innerhalb von vier Wochen gehandelt werden. Allerdings sollte man versuchen von diesem Kündigungsrecht nur in absoluten Ausnahmefällen Gebrauch zu machen, da weiterhin die Beiträge bis zum Jahresende bezahlt werden müssen. Wenn der Versicherer den Vertrag kündigt, ist dies nicht der Fall.
Mit Abmeldung seines Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle endet ebenfalls der Versicherungsschutz des jeweiligen Versicherers. D.h. sobald das neue Fahrzeug angemeldet wird, kann man sich problemlos einen neuen Versicherer suchen.
Komplexes Thema 🙂 Ich habe dazu in folgendem Blog noch zusätzliche Infos gefunden!