Immer mehr Gewerbetreibene spielen mit dem Gedanke die Fahrzeuge zu einem Pkw mit Lkw-Zulassung umrüsten zu lassen. Dafür müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt werden, zudem sollte man im Vorfeld die Technischen Prüfstelle (TP) beziehungsweise das Finanzamt konsultieren.
Gerade viele Gewerbetreibene ziehen eine Umrüstung in Betracht, weil man einerseits ein neues Nutzfahrzeug ohne Neukauf aquerieren kann und andererseits steuerliche Vorteile durch einen Pkw mit Lkw-Zulassung erfährt. Dazu muss man aber folgende Voraussetzungen erfüllen, damit die Umrüstung anerkennt wird:
- man muss ausreichend Ladevolumen schaffen
- man muss eine ausreichende Laderaumlänge erreichen
- Verankerungen für Sitze und Sicherheitsgurte müssen entfernt werden
- Eventuell vorhandene Scheiben müssen durch Bleche im Laderaum ersetzt werden
Da viele die Umrüstung aus steuerlichen Gründen vornehmen, sollte man auf jeden Fall im Vorfeld das zuständige Finanzamt kontaktieren. Dort kann es eventuell weitere Auflagen geben und man kann sich über entsprechende Vorteile informieren, wie man den als LKW registrierten PKW zukünftgi einsetzen kann. Ein zweiter Weg vor der LKW-Zulassung sollte auf jeden Fall zur Technischen Prüfstelle (TP), um eine Begutachtung vorzunehmen und die Details zur Umrüstung zu besprechen. Diese müssen dann in den Fahrzeugpapieren festgehalten werden, was allerdings nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) der Technischen Prüfstelle (TP) vorgenommen werden darf. In vielen deutsche Städten ist die Dekra dort erster Ansprechpartner.
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